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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Robinson Méndez (Robinson I Art Filmmaker, i.F. RM)

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allgemeines

Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Robinson Méndez (Robinson I Art Filmmaker, i.F. RM)

I. Allgemeines

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von RM insbesondere für Aufträge, Dienstleistungen, Werke etc.  Werke im Sinne dieser AGB sind alle von RM hergestellten oder gelieferten Produkte (u.a. Fotos und Videos) gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Einzelheiten zu den Dienstleitungen, Aufträge und Werken ergeben sich aus der Präsentation, den Projektverträgen, der jeweiligen Konzeption, und dem jeweiligen Angebot.

Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Eine Einbeziehung erfolgt nur, wenn sie durch RM ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

allgemeines
vertragsabschluss

II. Vertragsschluss

(1) Verträge zwischen RM und dem Auftraggeber kommen erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, die auch per Email erfolgen kann. Dies basiert auf den konkret formulierten Inhalten des Projektvertrages, der Anlagen und das Briefing des Kunden.

(2) Jede Änderung und/ oder Ergänzung des Vertrages und/ oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

(3) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen RM, das Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

(4) Sollte sich das Projekt aus Gründen verzögern, die im Verantwortungsbereich von RM liegen, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine angemessene Nachfrist zu setzen.

vertragsabschluss
verguetung

III. Vergütung

Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Projektvertrag.  Die Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Zahlungen sind, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht RM ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

Mehrkosten durch Änderung des Auftrags trägt der Auftraggeber. Für Änderungswünsche bestimmt er eine Person aus seinem Unternehmen, die diese beauftragen kann. RM wird über die zusätzlichen Kosten und mögliche zeitliche Verzögerungen bei der Umsetzung schriftlich aufklären und ein Angebot unterbreiten, das vor Umsetzung der Änderung vom Auftraggeber angenommen werden muss.

verguetung
Vorzeitige Beendigung des Auftrages

IV. Vorzeitige Beendigung des Auftrages

1. Falls der Auftraggeber vor Beginn des Projektes vom Vertrag zurücktritt, kann RM folgende Prozentsätze vom Honorar als Stornogebühr verlangen:

Bis 6 Monate vor Beginn des Auftrages 10 %; ab 6 Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25 %; ab 3 Monate bis drei Wochen vor Beginn des Auftrages 50 %; ab 3 Wochen bis eine Woche vor Beginn des 80 %; ab 1 Woche vor Beginn des Auftrags 100%.

2. Im Falle der Kündigung des Projekts nach Beginn des Auftrags durch den Auftraggeber ist die vereinbarte Vergütung zu zahlen (§ 648 BGB). Die Vergütung wird durch den Betrag gemindert, den RM durch die Beendigung des Vertrages einspart.

3. Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.

4. RM ist berechtigt, Abschlagszahlungen über erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.

5. Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht, bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er RM alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und RM von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

Vorzeitige Beendigung des Auftrages
urheberrecht

V. Urheberrecht

1. Sämtliche von RM übergebenen Werke (Fotos, Entwürfe, Konzepte, Ideen etc.) unterliegen dem Urheberrecht. Die Werke dürfen daher nicht ohne Zustimmung von RM genutzt oder bearbeitet oder an Dritte weitergegeben werden.

2. Der Umfang der Rechtsübertragung richtet sich nach den Vereinbarungen im Projektvertrag. Die Übertragung von Rechten an Dritte, sofern nicht im Projektvertrag geregelt bedarf der Zustimmung von RM.

3. Die Rechte an den Werken und das Eigentum an überlassenem Material gehen erst mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars über. Eine vorherige Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von RM.

4. RM ist bei Veröffentlichung und Verbreitung der Werke in üblicher Form zu benennen, sofern der Projektvertrag keine abweichende Regelung erhält.

5. RM darf mit den Werken in angemessener Weise unter Nennung von Namen und Marken des Auftraggebers werben, sofern der Projektvertrag keine abweichende Regelung enthält.

6. Die Bearbeitung von Lichtbildern und Filmen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit RM zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des § 8 UrhG.

7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und RM als Urheberrechtsinhaber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Projektvertrag.

Sofern Lizenzen für Musiktitel für den Kunden erworben werden, richtet sich der Umfang der Einräumung nach den AGB des Lizenzdienstes sowie nach dem Projektvertrag.

urheberrecht
Kuenstlerischer Gestaltungsspielraum

VI. Künstlerischer Gestaltungsspielraum

Dem Auftraggeber ist bewusst, dass Werke und Arbeiten von RM stets dessen künstlerischen Gestaltungsspielraum unterliegen.

Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von RM ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, insbesondere der Gestaltungsmittel und der verwendeten optischen und
 technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen, sofern der Projektvertrag nichts anderes regelt.

Kuenstlerischer Gestaltungsspielraum
aenderungswünsche korrekturschleifen

VII. Änderungswünsche / Korrekturschleifen

Sofern im Projektvertrag nicht abweichend vereinbart, umfasst die vereinbarte Vergütung eine Korrekturschleifen. Weitere Korrekturschleifen sind kostenpflichtig.

Mehrkosten durch weitere Änderungen des Auftrags trägt der Auftraggeber. Für Änderungswünsche bestimmt er eine Person aus seinem Unternehmen, die diese beauftragen kann. RM wird über die zusätzlichen Kosten und mögliche zeitliche Verzögerungen bei der Umsetzung schriftlich aufklären und ein Angebot unterbreiten, das vor Umsetzung der Änderung vom Auftraggeber angenommen werden muss.

aenderungswünsche korrekturschleifen
haftung

VIII. Haftung

1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durchgeführten Projektmaßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass Projekte gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Jedoch ist RM verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihm diese bei der Vorbereitung bekannt werden. Der Kunde stellt RM von Ansprüchen Dritter frei, wenn RM auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl RM dem Kunden seine Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen mitgeteilt hat.

Auf Wunsch wird RM einen Rechtsanwalt mit der Prüfung nach Rücksprache mit dem Kunden mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit beauftragen. Diese Kosten sind nicht Kosten des Projektvertrages und vom Kunden zu tragen.

2. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet RM für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. RM haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet RM – wenn nichts Abweichendes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

haftung
nebenpflichten des auftraggebers

IX. Nebenpflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber versichert, dass er an allen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Dies gilt auch für Rechte nach der DSGVO. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber und stellt RM von Ansprüchen Dritter frei.

nebenpflichten des auftraggebers
datenschutz

X. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. RM verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Einzelheiten ergeben sich aus der dem Kunden überlassenen Datenschutzerklärung.

datenschutz
vertragsstrafe schadenersatz

XI. Vertragsstrafe/Schadenersatz

Bei jeglicher unberechtigten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe zu zahlen, die in das billige Ermessen von RM gesetzt wird und deren Höhe im Streitfall von dem zuständigen Gericht auf Angemessenheit überprüft werden kann.

Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

vertragsstrafe schadenersatz
schlussbestimmungen

XII. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von RM. Gerichtstand ist der Geschäftssitz von RM.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

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© 2022 – Alle Rechte vorbehalten.

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